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Pressecodex


Vom Deutschen Presserat in Zusammenarbeit mit den Presseverbnden beschlossen und Bundesprsident Gustav W. Heinemann am 12. Dezember 1973 in Bonn berreicht.

In der Fassung vom 13. September 2006.

Verffentlicht auf der Internetseite des Deutschen Presserates unter http://www.presserat.de
  1. Prambel

    Die im Grundgesetz der Bundesrepublik verbrgte Pressefreiheit schliet die Unabhngigkeit und Freiheit der Information, der Meinungsuerung und der Kritik ein. Verleger, Herausgeber und Journalisten mssen sich bei ihrer Arbeit der Verantwortung gegenber der ffentlichkeit und ihrer Verpflichtung fr das Ansehen der Presse bewusst sein. Sie nehmen ihre publizistische Aufgabe fair, nach bestem Wissen und Gewissen, unbeeinflusst von persnlichen Interessen und sachfremden Beweggrnden wahr.

    Die publizistischen Grundstze konkretisieren die Berufsethik der Presse. Sie umfasst die Pflicht, im Rahmen der Verfassung und der verfassungskonformen Gesetze das Ansehen der Presse zu wahren und fr die Freiheit der Presse einzustehen.

    Die Regelungen zum Redaktionsdatenschutz gelten fr die Presse, soweit sie personenbezogene Daten zu journalistisch-redaktionellen Zwecken erhebt, verarbeitet oder nutzt. Von der Recherche ber Redaktion, Verffentlichung, Dokumentation bis hin zur Archivierung dieser Daten achtet die Presse das Privatleben, die Intimsphre und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung des Menschen.

    Die Berufsethik rumt jedem das Recht ein, sich ber die Presse zu beschweren. Beschwerden sind begrndet, wenn die Berufsethik verletzt wird.

    Diese Prambel ist Bestandteil der ethischen Normen.

  2. Wahrhaftigkeit und Achtung der Menschenwrde

    Die Achtung vor der Wahrheit, die Wahrung der Menschenwrde und die wahrhaftige Unterrichtung der ffentlichkeit sind oberste Gebote der Presse.
    Jede in der Presse ttige Person wahrt auf dieser Grundlage das Ansehen und die Glaubwrdigkeit der Medien.

  3. Ziffer 2 Sorgfalt

    Recherche ist unverzichtbares Instrument journalistischer Sorgfalt. Zur Verffentlichung bestimmte Informationen in Wort, Bild und Grafik sind mit der nach den Umstnden gebotenen Sorgfalt auf ihren Wahrheitsgehalt zu prfen und wahrheitsgetreu wiederzugeben. Ihr Sinn darf durch Bearbeitung, berschrift oder Bildbeschriftung weder entstellt noch verflscht werden. Unbesttigte Meldungen, Gerchte und Vermutungen sind als solche erkennbar zu machen.
    Symbolfotos mssen als solche kenntlich sein oder erkennbar gemacht werden.

  4. Ziffer 3 - Richtigstellung

    Verffentlichte Nachrichten oder Behauptungen, insbesondere personenbezogener Art, die sich nachtrglich als falsch erweisen, hat das Publikationsorgan, das sie gebracht hat, unverzglich von sich aus in angemessener Weise richtig zu stellen.

  5. Ziffer 4 Grenzen der Recherche

    Bei der Beschaffung von personenbezogenen Daten, Nachrichten, Informationsmaterial und Bildern drfen keine unlauteren Methoden angewandt werden.

  6. Ziffer 5 Berufsgeheimnis

    Die Presse wahrt das Berufsgeheimnis, macht vom Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch und gibt Informanten ohne deren ausdrckliche Zustimmung nicht preis. Die vereinbarte Vertraulichkeit ist grundstzlich zu wahren.

  7. Ziffer 6 Trennung von Ttigkeiten

    Journalisten und Verleger ben keine Ttigkeiten aus, die die Glaubwrdigkeit der Presse in Frage stellen knnten.

  8. Ziffer 7 Trennung von Werbung und Redaktion

    Die Verantwortung der Presse gegenber der ffentlichkeit gebietet, dass redaktionelle Verffentlichungen nicht durch private oder geschftliche Interessen Dritter oder durch persnliche wirtschaftliche Interessen der Journalistinnen und Journalisten beeinflusst werden. Verleger und Redakteure wehren derartige Versuche ab und achten auf eine klare Trennung zwischen redaktionellem Text und Verffentlichungen zu werblichen Zwecken. Bei Verffentlichungen, die ein Eigeninteresse des Verlages betreffen, muss dieses erkennbar sein.

  9. Ziffer 8 Persnlichkeitsrechte

    Die Presse achtet das Privatleben und die Intimsphre des Menschen. Berhrt jedoch das private Verhalten ffentliche Interessen, so kann es im Einzelfall in der Presse errtert werden. Dabei ist zu prfen, ob durch eine Verffentlichung Persnlichkeitsrechte Unbeteiligter verletzt werden. Die Presse achtet das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und gewhrleistet den redaktionellen Datenschutz.

  10. Ziffer 9 Schutz der Ehre

    Es widerspricht journalistischer Ethik, mit unangemessenen Darstellungen in Wort und Bild Menschen in ihrer Ehre zu verletzen.

  11. Ziffer 10 Religion, Weltanschauung, Sitte

    Die Presse verzichtet darauf, religise, weltanschauliche oder sittliche berzeugungen zu schmhen.

  12. Ziffer 11 Sensationsberichterstattung, Jugendschutz

    Die Presse verzichtet auf eine unangemessen sensationelle Darstellung von Gewalt, Brutalitt und Leid. Die Presse beachtet den Jugendschutz.

  13. Ziffer 12 Diskriminierungen

    Niemand darf wegen seines Geschlechts, einer Behinderung oder seiner Zugehrigkeit zu einer ethnischen, religisen, sozialen oder nationalen Gruppe diskriminiert werden.

  14. Ziffer 13 Unschuldsvermutung

    Die Berichterstattung ber Ermittlungsverfahren, Strafverfahren und sonstige frmliche Verfahren muss frei von Vorurteilen erfolgen. Der Grundsatz der Unschuldsvermutung gilt auch fr die Presse.

  15. Ziffer 14 Medizin-Berichterstattung

    Bei Berichten ber medizinische Themen ist eine unangemessen sensationelle Darstellung zu vermeiden, die unbegrndete Befrchtungen oder Hoffnungen beim Leser erwecken knnte. Forschungsergebnisse, die sich in einem frhen Stadium befinden, sollten nicht als abgeschlossen oder nahezu abgeschlossen dargestellt werden.

  16. Ziffer 15 Vergnstigungen

    Die Annahme von Vorteilen jeder Art, die geeignet sein knnten, die Entscheidungsfreiheit von Verlag und Redaktion zu beeintrchtigen, sind mit dem Ansehen, der Unabhngigkeit und der Aufgabe der Presse unvereinbar. Wer sich fr die Verbreitung oder Unterdrckung von Nachrichten bestechen lsst, handelt unehrenhaft und berufswidrig.

  17. Ziffer 16 Rgenabdruck

    Es entspricht fairer Berichterstattung, vom Deutschen Presserat ffentlich ausgesprochene Rgen abzudrucken, insbesondere in den betroffenen Publikationsorganen.