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Bestechungsvorwürfe: Kein Haftbefehl gegen Samsung-Chef


19.01.2017, Bestechungsvorwürfe: Kein Haftbefehl gegen Samsung-Chef

Der De-facto-Chef des südkoreanischen Großkonzerns Samsung muss vorerst nicht ins Gefängnis: Ein Gericht in Seoul lehnte den beantragten Haftbefehl gegen Lee Jae-yong ab. Der Sonderstaatsanwalt will die möglichen Verstrickungen in die Affäre um Staatspräsidentin Park Geung-hye aber weiter verfolgen. (Samsung, Internet)

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